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   OLG Hamm, 14.02.1997 - 20 U 204/96   

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https://dejure.org/1997,2912
OLG Hamm, 14.02.1997 - 20 U 204/96 (https://dejure.org/1997,2912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.1997 - 20 U 204/96 (https://dejure.org/1997,2912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - 20 U 204/96 (https://dejure.org/1997,2912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 149; VVG § 151
    Gefahren eines Waldgrundstücks sind Gefahren eines Betriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBE; VVG § 149
    Begriff der Gefahren eines Betriebes in der Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 2 O 239/95
  • OLG Hamm, 14.02.1997 - 20 U 204/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 863
  • VersR 1997, 1093
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.1997 - 20 U 204/96
    Diese Gesamtbetrachtung des Waldes von der ersten Aufforstung der Bestände bis zur Holzernte entspricht der Auffassung des Großen Senats in der Entscheidung vom 25.06.1984 GrS 4/82 (BFHE 141 405, Bundessteuerblatt II 1984, 751), wonach Gewinnerzielungsabsicht als unabdingbares Merkmal des gewerblichen Unternehmens allgemein das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt des Totalgewinns ist.
  • BFH, 26.06.1985 - IV R 149/83

    Forstbetrieb - Mindestgröße

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.1997 - 20 U 204/96
    Im allgemeinen erfordert ein forstwirtschaftlicher Betrieb (so BFH Urteil vom 26.06.1985 IV R 149/83) auch bei Bauernwaldungen mehrere Hektar, während hier dem Kläger nur 1, 5 Hektar zustehen.
  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 29/80

    Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.1997 - 20 U 204/96
    Zu dem privaten Bereich, für den Versicherungsschutz besteht, gehört grundsätzlich alles, was nicht zu den aufgezählten anderen Bereichen des Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes zu rechnen ist (BGH Urteil NJW 1981, 2057, 2058).
  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 146/71

    Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsbereich - Mitversicherte

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.1997 - 20 U 204/96
    Dem Schutzbereich der Betriebshaftpflichtversicherung ist jedes betriebsbezogene Handeln zuzurechnen (BGH VersR 1973, 313).
  • BGH, 27.11.1961 - II ZR 169/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.1997 - 20 U 204/96
    Ein geschäftlicher Betrieb im Sinne des § 151 VVG , dessen Gefahren nicht in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind, ist jede fortgesetzte Tätigkeit, die sich als Betätigung am Wirtschaftsleben darstellt und sich in einem nach außen selbständigen, von der privaten Sphäre des Inhabers getrennten Lebensbereich vollzieht (vgl. grundlegend BGH VersR 1962, 33; Prölss-Martin, 25. Aufl., § 151 VVG Anm. 1).
  • OLG Hamm, 16.05.1979 - 20 W 24/78
    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.1997 - 20 U 204/96
    Das bedeutet, daß der vorliegende Fall deshalb in den Risikobereich der Privathaftpflichtversicherung fällt, weil er nicht der Betriebshaftpflichtversicherung unterliegt (OLG Hamm VersR 1979, 1046).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 97/01

    Begründetheit des Grundbuchberichtigungsanspruchs bei Umschreibung einer

    Dies hat der Privatgutachter E. bei seiner Anhörung als sachverständiger Zeuge nochmals bestätigt und insbesondere dargelegt, daß auch ein 40- bis 50-jähriger Waldbestand durchforstet und damit gewinnbringend bewirtschaftet werden könne (vgl. auch OLG Hamm, r + s 1997, 362, 364).
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